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Dr. Arthur Schreck
Dr. Schreck trat 1913 als Hilfsarzt unter Dr. Schüle in die Illenau, und blieb der Illenau bis 1934 treu. Danach übernahm Schreck als Direktor die neugegründete Anstalt in Rastatt bis zu deren Auflösung 1940. Nach dem Rücktritt von Dr. Römer im Juli 1940, war er der stellvertretende Direktor von der Illenau, bis Dr. Hoffers ende August wieder seinen Dienst antrat.
Als Gutachter im Dienst der "Reichsarbeitsgemeinschaft“ trieb er nach eigener Auffassung die staatliche "Sparpolitik“ voran. Vom Freiburger Gericht wurde er im Euthanasie-Prozess für schuldig befunden. Das Gericht sah bei Dr. Schreck ein "krasses Zweckdenken”, dem er offensichtlich ganz verfallen war. Wiederholt äußerte er seine Ansicht, die „Euthanasie" sei eine Finanzfrage. In wirtschaftlich guten Zeiten könne sich der Staat den Luxus leisten, die unheilbar und schwer Geisteskranken auf Kosten der Gesunden mit durchzuschleppen, in Notzeiten müsse er sie abstoßen dürfen. Schreck wurde vom Freiburger Schwurgericht am 16.11.1948 zu einer lebenslanger Haft verurteilt. Nach einer Revisionsverhandlung wurde die Strafe abgemildert und auf dem Gnadenweg ganz erlassen.
Quelle: siehe unten
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